Zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule sind Regeln für das Zusammenleben erforderlich. Den Rahmen dieser Regeln bilden die gelten-den Gesetze und Verordnungen sowie das Gebot der gegenseitigen Achtung, Rücksichtnahme und Höflichkeit. Dazu wurden von Lehrern, Eltern- und Schülervertretern die folgenden Regeln für unsere Schulgemeinschaft aufgestellt.
Schulordnung
I. Unterricht
1. Jeder Schüler findet sich pünktlich zum Unterricht ein. Zum Unterrichtsbeginn legen die Schülerinnen und Schüler ihre Unterrichtsmaterialien bereit.
2. Ist fünf Minuten nach Beginn einer Stunde der Fachlehrer noch nicht erschienen, verständigt der Klassensprecher das Sekretariat.
3. Fachräume, Lehrmittelräume und die Turnhalle dürfen nur mit Erlaubnis eines Lehrers betreten werden.
4. Versäumnisse bei den Hausaufgaben werden ohne Aufforderung zu Beginn der Stunde dem Fachlehrer mitgeteilt.
5. Unterrichtsräume und besonders die Tische müssen sauber gehalten und das Mobiliar schonend behandelt werden. Jeder Schüler ist für seinen Platz verantwortlich. Bei vorsätzlichen Beschädigungen werden Haftungsansprüche geltend gemacht.
6. Die Schüler sollen ihnen überlassene Lehrmittel sorgfältig behandeln und insbesondere ausgeliehene Bücher einbinden. Bei Verlust ist entsprechender Ersatz zu leisten.
7. Nach Beendigung des Unterrichts reinigt der Klassenordner die Tafel. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde am Vormittag sind die Stühle hochzustellen; während der Heizperiode werden die Fenster geschlossen.
8. Die Tagebuchordner sorgen gemeinsam mit den Klassenlehrern für vollständige Eintragungen im Klassenbuch. Die Tagebücher dürfen
nicht im Klassenzimmer liegen bleiben oder mit nach Hause genommen werden.
II. Unterrichtsversäumnisse
1. Bei Erkrankung muss am ersten Tag eine schriftliche oder mündliche Entschuldigung bei der Klassenleitung/Tutor erfolgen. Spätestens am dritten Tag ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Für die Klassenstufen 11 und 12 gelten zusätzliche Regelungen.
2. Tritt die Erkrankung während der Unterrichtszeit auf, so meldet sich der Schüler beim betreffenden Fachlehrer und im Sekretariat ab. Auch in diesen Fällen ist eine nachträgliche schriftliche Entschuldigung erforderlich.
3. Anträge für Beurlaubungen sind rechtzeitig dem Klassenlehrer oder Tutor vorzulegen. Eine Beurlaubung zur Verlängerung von Ferien ist grundsätzlich nicht möglich.
III. Ordnung auf dem Schulgelände
1. Jeder Schüler soll sich in den Klassen und auf dem Schulgelände so verhalten, dass er niemanden stört oder gefährdet. Deshalb ist z.B. das Lärmen, Rennen und Liegen in den Gängen zu unterlassen.
2. Zu den Lehrerzimmern haben die Schüler keinen Zutritt.
3. Den Anweisungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters ist Folge zu leisten.
4. Der Konsum von Tabakwaren sowie von E-Zigaretten und E-Shishas ist auf dem gesamten Schul- und Pausengelände nicht gestattet. Ebenso besteht Alkoholverbot.
5. Offene Getränke, Joghurtbecher und dergleichen dürfen nicht aus dem Aufenthaltsbereich aus dem Erdgeschoss in andere Bereiche des Hauses mitgenommen werden.
6. Für Fahrräder und motorisierte Zweiräder stehen die dafür vorgesehenen Abstellplätze im Osten des Schulgeländes zur Verfügung. Ansonsten ist auf dem Schulgelände das Fahren mit Rädern, Rollbrettern und dergleichen nicht gestattet.
7a. Handys, Smartwatches, etc.
1. Mit Betreten des Schulgeländes ist sichergestellt, dass Handy und Smartwatch ausgeschaltet und in der Schultasche verstaut sind.
2. Bei Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen schriftlichen Leistungserhebungen werden Handys, Smartwatches und andere digitale Geräte in der Schultasche nach vorne in den Unterrichtsraum gebracht und dort abgestellt. Ein digitales Gerät in der Hosentasche o.ä. wird als Betrugsversuch gewertet und mit Note 6 geahndet.
3. Die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen Handys, Smartwatches und Tablets zum privaten Gebrauch im Oberstufenraum, aber nicht im übrigen Schulgebäude benutzen.
4. Die 15-Minuten-Pausen am Vormittag und die 10-Minuten-Pause am Nachmittag dienen der Erholung. Aus diesem Grund verbleiben Handys und Smartwatches in der Schultasche und werden nicht mit in die Pausen genommen.
5. Von 13.05-14.00 Uhr dürfen Handys und Smartwatches auf dem Schulgelände, allerdings nicht im Schulhaus benutzt werden.
6. In besonderen Fällen sind die Schülerinnen und Schüler für ihre Erziehungs-berechtigten jederzeit über das Sekretariat zu erreichen.
7. Verstöße gegen die Regelungen gem. III.7a führen zu erzieherischen Maßnahmen. Im Wiederholungsfall werden Maßnahmen gem. §90 SG ergriffen.
8. Für dem Umgang mit Tablets gilt eine gesonderte Regelung.
7b. Tabletnutzung im Unterricht
1. Ab Jahrgangsstufe 10 sind Tablets im Unterricht für Mitschriften gestattet. Die Lehrkraft kann die Nutzung von Tablets für einzelne Lernphasen einschränken.
2. Tablets werden von Schülerinnen und Schülern im Unterricht nur für Lernzwecke
3. (kein Chatten, Online-Spiele, Streamen von Videos/Filmen, usw.) genutzt.
4. Die Nutzung der Tablets muss so erfolgen, dass die Schülerinnen und Schüler nicht vom Unterricht abgelenkt werden. Z. B.:
- Der Umgang mit dem Tablet ist bekannt.
- Der Umgang mit genutzten Apps ist bekannt.
- Der Akku ist geladen.
5. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft werden keine Film-, Bild- oder Tonaufnahmen gemacht (gilt auch für Leihgeräte).
6. Wenn für den Unterricht ein Video angeschaut wird oder eine Tonaufnahme angehört wird, sollen dazu Kopfhörer verwendet werden.
7. Urheberrecht (Quellenangabe) und Datenschutz werden stets beachtet.
8. Die Schülerinnen und Schüler tragen dafür Sorge, dass das Gerät in der Pause sorgfältig und sicher verwahrt wird. Die Schule übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigungen.
9. Auf dem Gerät werden mit der Zeit sehr viele wichtige Daten gespeichert (Mitschriften aus dem Unterricht, Bücher, usw.). Daher ist es wichtig, regelmäßig eine Sicherung der Daten vorzunehmen.
10. Die Schule übernimmt keine Haftung für verlorene Daten durch Defekt oder Verlust des Gerätes, defekte Server usw.
11. In Freistunden und der Mittagspause dürfen die Tablets in Stillarbeitsräumen, Oberstufenräumen und der Aula zu Lernzwecken genutzt werden.
12. Sobald alle Schülerinnen und Schüler über ein einheitliches Endgerät verfügen, wird die Schulordnung für die Nutzung der Jahrgänge 5 – 9 überarbeitet.
8. Zur Verbesserung der Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulgelände stellt jeweils eine Klasse für je eine Woche einen zusätzlichen Ordnungsdienst. In den beiden fünfzehnminütigen Vormittagspausen und wenn die betreffende Klasse Nachmittagsunterricht hat, ist die Klasse nach Einteilung durch die Klassenleitung für die Müllentsorgung im Schulhaus und auf dem Schulgelände zuständig. Reinigungsmaterialien sind beim Hausmeister erhältlich.“
IV. Pausenordnung
1. In den großen Pausen verlassen alle Schüler die Fach- und Klassenräume und begeben sich in den Pausenbereich. Die Schüler der Kursstufe dürfen sich in den Fluren aufhalten. Um die Treppenhäuser jedoch zu entlasten, sollen sie sich nicht in höhere Stockwerke bewegen. Bei Bedarf unterstützen sie die Lehrkräfte bei der Aufsicht.
2. Klassen und Gruppen, die nach den beiden großen Pausen das Klassenzimmer bzw. den Fachraum wechseln, dürfen auf dem Weg in die Pause ihre Taschen vor dem Raum ablegen, in dem sie als nächster Unterricht haben. Die Taschen werden von den Klassenordnern beaufsichtigt.
3. Der Pausenbereich für die Unter- und Mittelstufenschüler besteht aus den Schüleraufenthaltsräumen im Erdgeschoss und dem Pausenhof. Schüler der Kursstufe können auf eigene Verantwortung den Pausenbereich verlassen.
4. Schüler der Klassen 5 – 10 dürfen während der Unterrichtszeit und in den Pausen das Schul- bzw. Pausengelände nicht verlassen.
Für die Schüler der Klassen 5 – 8 gilt das auch für die Mittagspause, es sei denn, sie gehen über Mittag nach Hause oder besitzen das schriftliche Einverständnis der/ des Erziehungsberechtigten zum Verlassen des Schulgeländes.
Die Schüler, die in der Ganztagesbetreuung angemeldet sind, dürfen das Schulgelände von 08:00 bis 15:30 Uhr nicht verlassen.