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Rundschreiben, 15.04.2021

Liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler, werte Freunde des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums,

ich möchte dieses Schreiben mit einer positiven Nachricht beginnen: Am 14.4.2021 fand in der Schule ein toller Workshop zum Thema „Formel 1 in der Schule“ statt. Hoffentlich gelingt es uns ab dem kommenden Schuljahr, unseren technikbegeisterten Schülerinnen und Schülern ein faszinierendes Angebot machen zu können, auf das sie sich heute schon freuen können!

Zurück zu dem leidigen Thema Corona: Da die Inzidenzzahlen für die Stadt Heilbronn über 200 liegen, dürfen wir seit dem 19.4. keinen Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5-10 anbieten. Seit dem 19.4. wird nur J1 in Präsenz beschult, allerdings der gesamte Jahrgang. Große Kurse werden in zwei Räumen parallel unterrichtet. Die Jahrgänge 5-10 sowie J2 erhalten in der Woche vom 19.4.-23.4. Fernlernunterricht gem. Stundenplan. Danach gilt für die Jahrgänge 5-10 bis auf Weiteres (solange die Inzidenzen in Heilbronn über 200 sind; wie lange das so sein wird, kann ich nicht abschätzen) Fernlernunterricht gem. Stundenplan, sodass lediglich J1 im Schulhaus sein wird.

Wir bieten nach wie vor Notbetreuung an für die Jahrgänge 5-7. In diesem Fall wird Ihr Kind zweimal die Woche unter Anleitung einen Selbsttest durchführen.

Klassenarbeiten in den Kernfächern dürfen in den Jahrgängen 5-10 nach wie vor in der Schule geschrieben werden. In diesen Fällen findet die Leistungserhebung für die Schülerinnen und Schüler, für die ein Einverständnis zur Testung vorliegt, allerdings erst nach einem erfolgten Corona-Test statt.

Unser Abitur beginnt wie geplant am 4.5.2021. Wir werden Hygiene- und Abstandsregeln sicherstellen, Masken müssen während des Abiturs getragen werden (Ausnahme: Essen und Trinken).

Seit dem 19.4. gilt grundsätzlich für alle eine Verpflichtung für zwei Coronatests pro Woche, die die Kinder unter Begleitung unserer Lehrkräfte selbständig durchführen. Ohne Einverständnis unserer Eltern werden die Kinder allerdings nicht getestet. Sie dürfen dann jedoch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und erhalten für zu Hause Arbeitsaufträge. Bitte stellen Sie also sicher, dass Ihre aktuellen Einverständniserklärungen bei den Klassenlehrkräften eintreffen, und zwar spätestens am ersten Präsenzschultag nach dem 19.4.. Eine Ausnahme gilt nur für Klassenarbeiten. An diesen dürfen auch nicht getestete Schüler teilnehmen. Danach müssen diese aber umgehend das Schulgelände verlassen.

Ich weiß, dass im Moment von einer Minderheit Stimmung gemacht wird gegen verpflichtende Testungen, gegen Maskenpflicht etc. In diesem Zusammenhang wird gern auf zwei Gerichtsurteile (Weimar und Weilheim) verwiesen. Lassen Sie sich aber bitte nicht verwirren: Diese Urteile haben für uns keinerlei rechtliche Relevanz. Was wir an der Schule machen, ist rechtlich zu 100% abgesichert, und uns geht es in allererster Linie um die Gesundheit Ihrer Kinder. Gerne können Sie mich in diesem Zusammenhang auch persönlich kontaktieren.

Sollten neue Informationen eintreffen, werde ich diese sofort an Sie weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

OStD Christoph Zänglein

Schulleiter -